Eignung von Adoptionsbewerbern
Die Grundsätze für die Zusammenarbeit
Viele Paare erwägen aufgrund ihres unerfüllten Kinderwunsches die Adoption eines Kindes. Während eine Inlandadoption statistisch und gesetzlich gesehen nur einen kleinen Teil der grossen Nachfrage decken kann, ist eine Adoption im Ausland vielversprechender, aber gleichzeitig mit vielen anderen Schwierigkeiten und Komplikationen auf Grund der fehlenden Kenntnisse wie Landessprache, Mentalität, Gepflogenheiten und der Gesetzgebung des Herkunftslandes, verbunden.
Die Aufgabe der Vermittlungsstelle ist hiermit, Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen kundige und zuverlässige Hilfe bereitzustellen. Andererseits wird von den Adoptionsbewerbern, abgesehen von viel Flexibilität, Durchsetzungsvermögen, Toleranz, Verständnis und Vertrauen, auch die Anerkennung für unsere sehr aufwändige und verantwortungsvolle Arbeit erwartet.
Wir arbeiten ausschliesslich mit
- verheirateten, nicht gleichgeschlechtlichen Paaren, mit/ohne Kinder
- Frauen ledig / verwitwet / geschieden mit/ohne Kinder
- Schweizer Bürgern oder in der Schweiz niedergelassenen Personen aus allen Kantonen
Kriterien der Eignung
Die oberste Priorität der Stelle ist Handeln im Interesse des Kindes. Nachfolgend werden die wichtigsten Anforderungen beschrieben, die an alle Adoptiveltern gestellt werden, um möglichst günstige Entwicklungsbedingungen für ein Adoptivkind sicherzustellen:
- Ein Adoptivkind benötigt Eltern, die aufgrund ihres Alters und ihrer Gesundheitssituation mit hoher Wahrscheinlichkeit bis über die Pubertät hinaus als belastbare Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Deshalb wird nur in Ausnahmefällen eine Vermittlung zu Adoptionsbewerbern in Betracht kommen, deren Altersabstand zum Kind mehr als 40 Jahre beträgt.
- Lebensverkürzende Erkrankungen und Krankheiten oder Behinderungen, welche die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen, stellen ein Ausschlusskriterium dar. Bitte beachten Sie, dass gemäss der russischen und ukrainischen Gesetzgebung die Personen mit folgenden gesundheitlichen Problemen gar nicht als potenzielle Adoptiveltern in Betracht gezogen werden: -Tuberkulose
-Erkrankungen der innere Organe, des Bewegungsapparates, ZNS in der Dekompensation
-Suchterkrankungen
-Akute Infektionserkrankungen
-Psychische Erkrankungen und Unzurechnungsfähigkeit als Folge
-Alle Erkrankungen und Traumata, die zur absoluten Arbeitsunfähigkeit führen - Die wirtschaftliche Gesamtsituation der Familie muss gesichert sein, um den Unterhalt des Adoptivkindes sicherzustellen. Ein Kind soll nicht durch eine Adoption dauerhaft von Sozialleistungen abhängig werden. Die Bewerber müssen über ausreichenden Wohnraum verfügen, um die Entfaltung kindlicher Bedürfnisse zu ermöglichen.
- Vorstrafen wie sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung, Körperverletzung oder Gewaltverbrechen stellen ein Ausschlusskriterium dar.
- Adoptiveltern müssen von ihrer Persönlichkeit her über Einfühlungsvermögen, Bindungsfähigkeit, Belastbarkeit, Problemlösungskompetenz und Offenheit gegenüber anderen Lebensweisen verfügen sowie auch in belastenden Situation zu sozial adäquatem Verhalten in der Lage sein.
- Ein Kind benötigt für seine Entwicklung intakte und dauerhafte Familienbeziehungen. Da Adoptivkinder bereits mindestens eine Trennung von wichtigen Bezugspersonen erlebt haben, kommt der Stabilität und Belastbarkeit der elterlichen Partnerschaft eine zentrale Bedeutung zu. Darüber hinaus stellt die Qualität der Partnerschaft einen wesentlichen Faktor für das familiäre Klima dar und hat eine Modellfunktion für die spätere Beziehungsfähigkeit des Kindes.
- Die Erziehungsvorstellungen und -ziele der Adoptiveltern müssen geeignet sein, eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu ermöglichen.
- Die Zugehörigkeit zu weltanschaulichen oder religiösen Gruppierungen, die eine ungewöhnliche Lebensführung oder die Einhaltung besonderer Erziehungsstile verlangen, wird dahin gehend überprüft, inwieweit sie dem Wohl eines Kindes entgegensteht.
- Die häufigste Motivation zur Aufnahme eines Adoptivkindes ist die eigene ungewollte Kinderlosigkeit. Durch die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Herkunft und Lebensgeschichte ergibt sich für die Adoptiveltern immer wieder eine Konfrontation mit ihrem unerfüllten Kinderwunsch. Deshalb ist es erforderlich, dass Bewerber ihre ungewollte Kinderlosigkeit soweit verarbeitet haben, dass sie eine bewusste Entscheidung für die Aufnahme eines fremden Kindes treffen und der Auseinandersetzung mit diesen Themenbereichen standhalten können. Ein Leben ohne Kinder sollte ebenfalls vorstellbar sein.
- Da Adoptiveltern entscheidend das Bild prägen, das ein Adoptivkind von seiner Herkunftsfamilie entwickelt, ist es erforderlich, dass sie in der Lage sind, den leiblichen Eltern Wertschätzung entgegenzubringen und deren Entscheidung zur Adoptionsfreigabe zu respektieren. Adoptiveltern benötigen jedoch über die Fähigkeiten leiblicher Eltern hinaus besondere Qualitäten.
- Das kostspielige Adoptionsverfahren darf auf keinen Fall ein Grund sein, erhöhte Erwartungen ans Adoptivkind zu stellen. Jedes Kind entwickelt sich individuell nach seinen Flächigkeiten und Begabungen und schlussendlich trägt es keine Verantwortung dafür, dass Sie sich für ein Herkunftsland entschieden haben, in dem eine Adoption mit so viel emotionalem und finanziellem Aufwand verbunden ist.
Verfahren der Eignungsfeststellung generell
Im Rahmen des Matchentscheides erfolgen in der Regel in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten mehrere Beratungsgespräche und mindestens ein Hausbesuch in der Wohngemeinde der Adoptionsbewerber. Darüber hinaus wird von den Sozialdiensten zunehmend eine Teilnahme an Vorbereitungsseminaren verlangt. Die provisorische Pflegeplatzbewilligung mit der Aussicht auf eine Adoption wird von der zuständigen kantonalen Behörde erteilt. Für Auslandsadoptionen muss sich die Bewerbung auf ein konkretes Land beschränken.
Die Vorlage insbesondere folgender Unterlagen ist erforderlich:
- ausführlicher Sozialbericht
- Geburts- und Heiratsurkunde
- Gesundheitszeugnis
- polizeiliches Führungszeugnis
- Einkommensnachweis, etc
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente sowie ausführlicher fachärztlicher oder psychologischer Gutachten erforderlich werden.
Entscheidungsfindung
Die Adoptionsbewerber nehmen mit der Vermittlungsstelle Kontakt auf. Sie werden zu einem persönlichen Abklärungsgespräch eingeladen oder nehmen an einer Informationsveranstaltung teil.
Die Vermittlungsstelle legt grossen Wert darauf, die Adoptionswilligen persönlich kennen zu lernen, um sich eine eigene Meinung zu bilden.
Kommt für die Adoptionsbewerber eine Zusammenarbeit mit der Vermittlungsstelle in Frage, muss ein Sozialbericht, resp. dessen Entwurf, vorgelegt werden..
Entsprechen die Adoptionsbewerber den Kriterien für die Zusammenarbeit, und hat sich die Adoptionsvermittlungsstelle von der Eignung der Bewerber überzeugt, erstellt sie einen Vertrag über Vermittlungstätigkeit. Der Vertrag kommt erst nach dem Unterzeichnen der beiden Parteien zustande!
Abschliessend ist noch zu betonen:
Adoptiveltern müssen nicht "besser" sein als andere Eltern, aber ein Adoptivkind wird besondere Anforderungen an seine Eltern stellen. Seine Lebenssituation zeichnet sich unter anderem dadurch aus, das Kind von zwei Elternpaaren zu sein. Auch wenn ein Kind bereits unmittelbar nach seiner Geburt zu seinen Adoptiveltern vermittelt wurde, wird die Herkunftsfamilie immer bedeutsam bleiben. Im Rahmen seiner Identitätsentwicklung wird es sich immer wieder – in wechselnder Intensität – mit seiner Herkunft auseinandersetzen, und sich möglicherweise auch auf die Suche nach seinen leiblichen Eltern und leiblichen Geschwistern begeben.
Seine Lebenserfahrung ist ausserdem dadurch geprägt, weggegeben bzw. verlassen worden zu sein. Für die oft schmerzhafte Aneignung der eigenen Lebensgeschichte, die für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung unerlässlich ist, benötigt ein Adoptivkind die liebevolle und akzeptierende Begleitung durch seine Adoptiveltern. Für Adoptiveltern bedeutet dies häufig, das eigene Bedürfnis nach einer "ganz normalen" Familie hinter die Entwicklungsbedürfnisse des Adoptivkinds zurückzustellen und sich immer wieder neu mit der – oftmals ungewollten – eigenen Kinderlosigkeit konfrontieren zu lassen.